Code of Conduct –
Fair für Mensch und Umwelt
Wir versprechen, dass wir die Rechte unserer Mitarbeiter, sowie der Angestellten von Kooperationspartnern entlang unserer Lieferkette achten. Wir verpflichten uns zu einem schonenden Umgang mit den Ressourcen unseres Planeten. Wann immer wir die Möglichkeit sehen, unsere Produktion verträglicher für Menschen oder die Umwelt zu gestalten, werden wir dies tun.

Für die Herstellung unserer Produkte arbeiten wir mit Metallbauern in Indien und China zusammen. Auch wenn die Produktionsstätten nicht uns gehören, fühlen wir uns für die Arbeiter in den Betrieben verantwortlich. Daher arbeiten wir nur mit Lieferanten, die sich verpflichten unseren Verhaltenskodex einzuhalten. Unser Verhaltenskodex definiert unsere Ansprüche an eine umweltschonende und sozial verträgliche Produktion und basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der UN-Kinderrechtskonvention, sowie den Standards der Business Social Compliance Initiative. Der Kantine 51° Nord Verhaltenskodex beinhaltet die nachfolgenden Punkte und ist für uns sowie alle unsere Partnerunternehmen und Lieferanten verpflichtend.

Angemessene Vergütung
Alle Arbeiter verfügen über einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses eindeutig regelt. Löhne werden rechtzeitig, regelmäßig und vollständig gezahlt. Der Arbeitslohn entspricht mindestens den gesetzlichen Mindestlöhnen oder, falls höher, den auf der Basis von Kollektivverhandlungen gebilligten Industriestandards.

Keine Zwangsarbeit
Jede Form der unfreiwilligen oder erzwungenen Arbeit ist untersagt. Es dürfen keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt werden. Arbeitern aus dem Ausland stehen die gleichen Rechte zu wie heimischen Arbeitnehmern.

Keine Kinderarbeit
Es dürfen keine Arbeiter eingesetzt werden, die der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen oder die jünger als 15 Jahre sind. Wir achten das Recht jedes Kindes, vor wirtschaftlicher Ausbeute sowie jeder Art von Arbeit, die seiner Bildung oder persönlichen Entwicklung schädlich wäre, geschützt zu werden.

Keine Diskriminierung
Niemand darf aufgrund von Geschlecht, sexueller Neigung, Alter, Religion, Rasse, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler Herkunft, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, oder anderer Gründe, diskriminiert, ausgegrenzt oder bevorzugt werden.

Recht der Vereinigungsfreiheit und Kollektiv-verhandlungen
Mitarbeiter haben das recht Gewerkschaften zu gründen oder sich diesen anzuschließen. Wir akzeptieren keinerlei disziplinarische oder diskriminierende Maßnahmen, die sich gegen Arbeiter richten, welche sich auf friedliche und demokratische Weise in Organisationen zusammenschließen, um von Ihrem Recht auf Kollektivverhandlung Gebrauch zu machen.

Zumutbare Arbeitszeiten
Die vertragsmäßig vereinbarte Arbeitszeit darf die gesetzliche Grenze nicht überschreiten und niemals höher als 48 Stunden pro Woche sein. Der Einsatz von Überstunden soll eine Ausnahme bleiben, freiwillig sein und zu einem Prämiensatz von nicht weniger als dem Eineinviertelfachen des Normaltarifs vergütet werden. Arbeitnehmer haben das Recht auf Ruhepausen an jedem Arbeitstag und das Recht auf mindestens einen freien Tag alle sieben Tage.

Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber ist für den Schutz seiner Angestellten verantwortlich und muss Unfällen proaktiv entgegenwirken. Geltendes Recht der Arbeiter auf gesunde Arbeits- und Lebensbedingungen muss eingehalten werden. Schutzbedürftige Einzelpersonen wie – aber nicht beschränkt auf – jugendliche Arbeitnehmer, junge Mütter und Schwangere sowie Menschen mit Behinderungen erhalten einen besonderen Schutz.

Umweltschutz
Das operative Geschäft wird stetig auf Umweltauswirkungen überprüft und es werden wirksame Richtlinien und Verfahren festlegen, welche die Verantwortung für die Umwelt widerspiegeln. Die Umsetzung von Maßnahmen, um die nachteiligen Auswirkungen auf die Gemeinschaft, natürliche Ressourcen und die Umwelt insgesamt zu reduzieren, wird laufend überprüft und verbessert.